Datenschutz und IT-Sicherheit

Die steigende Wirtschaftskriminalität und die zunehmende Ausspähung personenbezogener Daten machen nicht nur zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Angriffe von Außen notwendig. Auch im Unternehmen müssen Daten vor unerlaubtem Zugriff geschützt werden.

Öffentliche Stellen, wie Behörden oder öffentliche Verwaltungen und auch nichtöffentliche Stellen, wie privatwirtschaftliche Unternehmen, Vereine und andere Organisationen müssen die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit beachten. Bei Verstößen oder Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder oder auch Schadenersatzansprüche von betroffenen Personen.

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Unser Angebot

  • Unterstützung Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde als externer Datenschutzbeauftragter
  • Beratung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz/Landesdatenschutzgesetze sowie diverser Anforderungen aus anderen branchenspezifischen Richtlinien und Normen
  • Erstellen einer IST-Analyse zum Erfüllungsgrad im Unternehmen oder der Behörde/öffentlichen Verwaltung
  • Stellen von umfangreichen Mustern für die obligatorische Dokumentation zum  Datenschutz- und der IT-Sicherheit
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz und IT-Sicherheit / Web Based Training / Webinar gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO bzw. § 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2. BDSG
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen gemäß Betriebsverfassungsgesetz, Datenschutz-Compliance, unternehmensweiten Richtlinien, Binding Corporate Rules
  • Beratung bei der Vergabe von Outsourcing gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO bzw. § 11 BDSG inkl. aller obligatorischen Dokumentationen
  • Führen des Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4d BDSG inkl. notwendiger Vorabprüfung / Vorabkontrolle gemäß § 4d Abs. 6 BDSG bei Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO bzw. § 3 Abs. 9 BDSG
  • Unterstützung beim Aufbau und der Dokumentation Ihrer technischen-organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO bzw.§ 9 BDSG oder Ihres  Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß DIN ISO 27001
  • Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme und Einhaltung entsprechender Verordnungen gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO
  • Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO
  • Bearbeitung von Anfragen von Aufsichtsbehörden des Datenschutzes

 

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit im Umgang mit dem europäischen Datenschutzgesetz (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Landesdatenschutz-gesetzen sowie relevanten Vorschriften zum Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Neutrale Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Gesetzeskonforme und sichere Datenhaltung und - verarbeitung
  • Entlastung der betrieblichen Abläufe und Organisationen bei externer Bestellung eines Datenschutzbauftragten

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Hohe Fachkenntnis und Praxiserfahrung
  • Kosteneinsparung für die Aus- und Weiterbildung eines Beschäftigten
  • Neutrale Beratung für die Unternehmens- / Verwaltungsleitung und Mitarbeiter
  • Keine Interessenkonflikte mit sonstigen beruflichen Aufgaben
  • Entlastung der betrieblichen Abläufe
  • Vermeiden von Haftungsrisiken und Bußgeldern