Fotos & Videos: Was sagt die DSGVO?

Ein Thema, welches uns immer wieder begegnet – Welche Auswirkungen hat die DSGVO seit dem 25. Mai auf Bilder von Personen.

Denn das bisher geltende Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) könnte von der DSGVO verdrängt werden, so einst die Befürchtung.

Bereits kurz nach Anwendbarkeit der DSGVO klärte sich vorerst die Rechtslage: Die Aufnahme einer Fotografie fällt ab sofort wohl unter die DSGVO. Doch wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien geht, ist laut zwei Entscheidungen des OLG Köln zumindest für Journalisten weiterhin das KUG anwendbar.

Bildnisse einer Person dürfen danach grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden.
Die Veröffentlichung des Bildes von einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/fotos_und_videos.pdf