Rechenschaftspflicht: Das gehört nach DSGVO dazu

Verantwortliche haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Rechenschaftspflicht, welche in den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5 DSGVO) zu finden sind. Nach diesen ist der Verantwortliche für die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und muss die Einhaltung auch nachweisen können.

Lesen Sie mehr unter:
https://datenschutz.prodatis.com/nl/Rechenschaftspflicht_Das_gehoert_nach_DSGVO_dazu.pdf

Download Prüfkatalog Rechenschaftspflicht des BayLDA:
https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_rechenschaftspflicht_fragebogen.pdf