Datenschutz
Die steigende Wirtschaftskriminalität und die zunehmende Ausspähung personenbezogener Daten machen nicht nur zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Internet-Angriffe notwendig. Auch im Unternehmen müssen Daten vor unerlaubtem Zugriff geschützt werden.
Nach Bundesdatenschutzgesetz §4f sind alle Unternehmen, in denen mehr als 9 Personen mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personengebundenen Daten beschäftigt sind, verpflichtet, einen Datenschutz-beauftragen schriftlich zu bestellen.
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Unser Angebot
- Umfassende Beratung zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Erstellen Ihrer Datensicherheits- sowie Notfallkonzepte
- Prüfen der Sicherheit der DV-Organisation, EDV-Outsourcing-Verträge, Berechtigungskonzepte, Auftragsdatenverarbeitung, Datensicherung, Datenarchivierung §9 BDSG
- Unterstützung bei datenschutzrechtlich relevanten Projekten z.B. der Einführung neuer Softwarelösungen
- Betreuen Ihres Unternehmens als externer Datenschutzberater
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit im Umgang mit dem Bundes- sowie Landesdatenschutzgesetz und datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Neutrale Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Hohe Fachkenntnis
- Gesetzeskonforme und sichere Datenhaltung und - verarbeitung
- Entlastung der betrieblichen Abläufe und Organisationen bei externer Bestellung eines Datenschutzbauftragten
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Hohe Fachkenntnis
- Kosteneinsparung für die Aus- und Weiterbildung eines Beschäftigten
- Nneutrale Beratung
- Keine Interessenkonflikte mit sonstigen beruflichen Aufgaben
- Entlastung der betrieblichen Abläufe










